Allgemeine Bestimmungen: Im Regelfall beginnt die Laufzeit des Skipasses am Tag der Ausstellung (Ausnahme: Vorverkauf). Skipässe gelten immer an aufeinanderfolgenden Tagen, eine Unterbrechung ist nicht möglich (mit Ausnahme der Wahlabos). Der nachträgliche Umtausch sowie Verlängerung, Verkürzung oder die Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich.
Mit Ausnahme der Saisonkarten werden sämtliche Skipässe ohne Passfoto ausgegeben. Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuweisen. Nicht an den Kassen gekaufte Karten sowie verlorene Karten sind an den Drehkreuzen gesperrt.
Das Unternehmen behält sich die Öffnung bzw. Betriebseinstellung einzelner Anlagen vor. Personen, die Sperren, Hinweise und Anordnungen unserer Mitarbeiter an den Liftanlagen und des Pistendienstes missachten, werden von der Weiterbeförderung ausgeschlossen ohne Anspruch auf Rückerstattung des Fahrkartenpreises. Jede Pistenbegrenzung hat ihre Begründung – das Skifahren außerhalb der Pisten erfolgt auf eigene Gefahr.
Rückvergütung: Grundsätzlich erfolgt eine Rückvergütung ausschließlich bei Sportunfällen und nur für die verletzte Person. Ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Skipasses bei der Skipasskasse
an der er gekauft wurde, werden die noch offenen Tage angerechnet. Die Rückvergütung erfolgt in bar. Unterbrechungen sind nicht möglich. Für jede Rückvergütung sind eine ärztliche Bestätigung (gültig nur von den Bahnärzten des Tales – Dr. Jehle, Dr. Walser, Dr. Rodemund – und vom Krankenhaus Zams) sowie der Kaufbeleg (Sperrnummernbeleg) beizubringen. Bei Tagesskipässen (Vormittags-, Nachmittags-, Tageskarten) und Einzelfahrten ist keine Rückvergütung möglich. Bei vorzeitiger Abreise, Stillstand der Bahnen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, wie z. B. Schlechtwetter, Elementarereignisse u. a. sowie Stillstand einzelner Anlagen oder Sperrung von Skiabfahrten, erfolgt keine Rückvergütung.
Verlust: Bei Verlust des Skipasses (ab 3-Tage-Pass) wird gegen Vorlage des Kaufbeleges (Sperrnummernbeleges) und Nachweis der Identität (Ausweis) eine Ersatzkarte für die Restlaufzeit ausgestellt. Skipässe unter 3 Tagen werden nicht ersetzt. Bei Rückvergütung und Ersatz wird eine Bearbeitungsgebühr eingehoben.
Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuellen Betriebs- und Wettersituationen bereits vor dem Kauf des Skipasses.
Kinderbeförderung mit Sesselbahnen: Kinder unter 1,10 m Körpergröße müssen auf dem Schoß eines geeigneten Erwachsenen befördert werden. Kinder mit einer Körpergröße zwischen 1,10 m
und 1,25 m werden nur dann auf einem Sesselsitzplatz befördert, wenn der Nebensitz mit einer geeigneten erwachsenen Person besetzt ist.
Tarifverbund: Die einzelnen Leistungen, zu denen die Skipässe berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet. Im übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen.
Neuschnee: Wir sind bemüht, Ihnen täglich beste Pistenverhältnisse zu bieten. Dennoch ist es bei Neuschnee auch bei größtem Einsatz der Pistengeräte nicht immer möglich, alle Pisten gleichzeitig
zu präparieren. Auch verbindet sich bei bestimmten Wetterlagen und Schneeverhältnissen der Neuschnee nicht mit der darunter liegenden Schneedecke und so verschiebt sich der Neuschnee trotz Präparierung mit den ersten Schwüngen wieder. Dies ist nicht auf mangelnde Pistenpflege zurückzuführen. Zudem ist während des Skibetriebes eine neuerliche Präparierung aufgrund des riesigen Gefahrenpotentials leider nicht möglich.
Tägliche Fahrzeiten: von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
Achtung: Nach Betriebsschluss ist ständig mit Gefahr durch Lawinensprengung, Pistengeräte, Windenseile, etc. zu rechnen.
Pisten täglich außer Betrieb von 16.45 bis 8.30 Uhr – keine Gefahrensicherung (Ausnahme: Sonderveranstaltungen)
Rodelabend: Jeden Dienstag findet ein Rodelabend statt. Die lezte Kontrollfahrt findet um 22.30 Uhr statt. Das Rodelabendticket ist für den gesamten Abend gültig.
Skipässe haben am Rodelabend keine Gültigkeit.
Vormittagskarten bis 12:30 Uhr: Sie bezahlen den Vollpreis und erhalten bei persönlicher Rückgabe der Vormittagskarte vor 12.30 Uhr an der Talstation der Dias-Bahn einen Teilbetrag rückvergütet.
Achtung: Bei Überschneidung der Saisonzeiten wird durch unsere Kassencomputer automatisch ein Mischtarif errechnet.
Missbrauch: Um dem Missbrauch vorzubeugen, werden ständig Kartenkontrollen durchgeführt. Eine missbräuchliche Verwendung des Skipasses hat dessen Entzug und folgende Konsequenzen:
1. Es ist eine Tageskarte zu kaufen.
2. Es wird eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro eingehoben.
3. Es erfolgt Anzeige wegen des Verdachts auf Erschleichung einer Leistung (§ 149 StGB) bzw. des Verdachts des Betruges (§ 146 StGB) bei der Polizeiinspektion Kappl.
Funsporteinrichtungen: Die Benutzbarkeit der Einrichtungen kann teilweise eingeschränkt sein und erfolgt auf eigene Gefahr.